Übertretung der Straßenverkehrsregeln: Strafsätze ab 1.
Januar 2000:
- Strecken mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h oder
weniger: Geschwindigkeitsüberschreitungen bis
einschließlich:
| |
Kronen *) |
| 5 km/h |
500 |
| 10 km/h |
1000 |
| 15 km/h |
1500 |
| 20 km/h |
2000 |
| 25 km/h |
3000 |
- Strecken mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h oder
mehr: Geschwindigkeitsüberschreitungen bis
einschließlich:
| |
Kronen |
| 5 km/h |
500 |
| 10 km/h |
1000 |
| 15 km/h |
1500 |
| 20 km/h |
2000 |
| 25 km/h |
2500 |
| 30 km/h |
3000 |
| 35 km/h |
4000 |
- Fahren gegen die Signalvorschriften, Fahren bei Rot: 3000 Kronen
- Fahren gegen die Verkehrsschilder, u.a. “Innkjøring
forbudt” (= Einfahrt verboten), “Kollektivfelt” (=Spur nur
für Busse und Taxi) und “Envegskjøring” (=Befahren einer
Einbahnstraße in der falschen Richtung): 2500 Kronen
- Überfahren einer Sperrlinie: bei einem gesperrtem Feld, einem
Bürgersteig, bei Fußgängerübergängen oder Fahrradwegen: 1500
Kronen
- Unerlaubtes Überholen: 3000 Kronen
- Verletzung der Vorfahrtsregel (Vorfahrt nicht gewährt): 3000
Kronen
- Fahren ohne vorgeschriebenes Lichtzeichen (Blinker), ohne
vorgeschriebenes Abblendlicht oder ohne ausreichende Sicht. Fahren
mit defektem Abblendlicht oder Fernlicht: 800 Kronen
- Fahren mit mehr Passagieren als zugelassen: 800 Kronen
- Fahren mit Motorrad oder Moped mit unerlaubter Änderung der
maximalen Motorleistung (“Trimmen”): 1500 Kronen
- Fahren eines Fahrzeuges unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, bei dem
die Handbremse (Stand- oder Parkbremse) nicht funktioniert: 1500
Kronen
- Fahren eines Fahrzeuges über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, bei dem
die Handbremse (Stand- oder Parkbremse) nicht funktioniert: 3000
Kronen
- Fahrradfahren ohne vorgeschriebene Beleuchtung, bei Rot, oder
gegen die Gebots-/Verbotsschilder: 500 Kronen
- Gemeinschaftticket: Liegen mehrere Übertretungen vor, die
alle "minderer Schwere" sind (alle oben aufgeführten), kann ein
Gemeinschaftsticket ausgestellt werden. Die höchste Strafe wird
voll bezahlt, und die Summe der übrigen wird um 50 % reduziert. Ab
einem Gemeinschaftticket von 6000 Kronen wird kein Ticket minderer Schwere
ausgestellt (gilt auch für den Höchstsatz der einzelnen
Übertretungen);
in dem Fall hat man
eine strafbare Handlung verübt und wird als vorbestraft registriert
(zusätzlich zur Strafgebühr).
Regeln mehrere Bestimmungen den gleichen Sachverhalt, ist die
höchstmögliche Strafgebühr fällig.
- Ersatzweise Gefängnisstrafe: Alternativ werden bei
Nichtbezahlen der Strafgebühr folgende Gefängnisstrafen verhängt
(wird so gut wie nie praktiziert):
Bei einer Strafgebühr bis einschließlich:
- 1000 Kronen: 3 Tage Gefängnis
- 1500 Kronen: 5 Tage Gefängnis
- 2000 Kronen: 7 Tage Gefängnis
- 3000 Kronen: 11 Tage Gefängnis
- über 3000 kroner: 15 Tage Gefängnis
*) 1 DM entspricht ca. 4,2 bis 4,5 Kronen