Jedermannsrecht (Allemannsretten):
Das Jedermannsrecht, gültig in Norwegen und Schweden, ist ein altes Recht,
welches dem Reisenden, Jäger, Fischer oder Wanderer, kurz allen, welche sich in
der Natur bewegen und aufhalten, große Freiheiten zugesteht. Auf der anderen
Seite fordert es aber auch einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen
Freiheiten. Aufgrund von Schäden an der Natur und Abfallproblemen in vor allem
von Touristen stark frequentierten und empfindlichen Regionen wird es heute
allerdings teilweise eingeschränkt. Schilder weisen dann auf Verbote hin (z.B.
"camping forbudt" - Camping verboten).
Die grundsätzlichen Freiheiten sind:
- Man darf bis zu zwei Nächte (für längeren Aufenthalt auf privaten
Grundstücken ist die Erlaubnis des Besitzers nötig) auf nicht-kultiviertem Land
(also nicht
auf Feldern, Wiesen und im Nutzwald) übernachten, wobei ein Mindestabstand
von 150 m zum nächsten Gebäude eingehalten werden muß.
- Man darf fremde Grundstücke betreten und durchqueren; ausgenommen sind gekennzeichnete,
z.B. eingezäunte, Privatgrundstücke. Ausnahme: kultiviertes Land darf nur
auf Wegen oder im Winter bei gefrorener Erde betreten werden.
- Man darf abgestorbenes, am Boden liegendes Holz zum Feuermachen sammeln (vom 15.04. bis 15.09. ist Feuermachen nur im Gebirge oberhalb der
Baumgrenze erlaubt!).
- Man darf Beeren und Pilze in kleinen Mengen (zum privaten
Verbrauch)
sammeln. Selbstverständlich sind geschützte Arten ausgenommen! Es ist
verboten, unreife Moltebeeren
zu pflücken (d.h. solange sie rot sind; die
norwegische "Moltepoliti" erteilt empfindliche Bußgelder, wenn
jemand erwischt wird).
Die Einschränkungen sind:
- Außer im Gebirge darf vom 15.04. bis 15.09. wegen Waldbrandgefahr
grundsätzlich kein Feuer gemacht werden. Wir bitten Sie außerdem, zum
Kochen nie Feuer zu machen, sondern einen Campingkocher zu benutzen.
- Das Absägen und Abreißen von Ästen und Rinde von Bäumen und
Sträuchern ist verboten. Ebenfalls verboten ist, Bretter von alten Zäunen
und abgelegenen oder alten Gebäuden abzureißen.
- Das Hinterlassen von Abfällen und Müll ist verboten (dazu gehört auch
Toilettenpapier!). Niemand soll hinterher sehen können, daß Sie dagewesen
sind.
- Zum Angeln in Süßwasser benötigen Sie eine staatliche Linzenz und
zusätzlich eine lokale Angelkarte. Ausgenommen sind Kinder bis 15 Jahre.
Denken Sie bitte auch an den Minimum Impact
Code, wenn Sie zu Fuß, per Ski, Fahrrad oder Kanu in der Natur
unterwegs sind.